Die Begründung der Anträge auf Zulassung der Berufung gegen die Enteignung und Wegnahme der Wiese in Lützerath wurde am Montag, den 28. November 2022, beim OVG NRW eingereicht.

Wird die Berufung zugelassen, ist innerhalb eines Monats danach die Begründung der Berufung beim OVG NRW einzureichen.

Wird die Berufung nicht zugelassen, ist innerhalb eines Monats danach Verfassungsbeschwerde geboten.

Durch die Klagen vor dem Verwaltungsgericht Aachen (im Folgenden: VG AC) sind Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von rd. 35.000 Euro entstanden. Diese Kosten sind durch die vorhandenen Spenden noch gedeckt.

Die Höhe der Kosten in den Verfahren vor dem VG AC (rd. 35.000 Euro) richtete sich nach dem Streitwert. Diesen Streitwert hat das VG AC als vorläufig erklärt, dieser Streitwert kann nachträglich durch das OVG NRW noch erhöht werden. 

Erklärt das OVG NRW einen höheren Streitwert für maßgeblich, gilt dieser höhere Wert rückwirkend auch für die Verfahren, die zuvor beim VG AC stattgefunden haben.

Bei einem vom OVG bestimmtem höheren Streitwert könnten sichdie bislang festgesetzten Anwalts- und Gerichtskosten von rd. 35.000 Euro in einem Umfang erhöhen, der nicht mehr aus den vorhandenen Spenden zu decken wäre.

Für etwaige Spenden stünde folgendes Konto zur Verfügung:

Bankverbindung: Kreissparkasse Köln
IBAN: DE22 3705 0299 1147 0393 73
BIC: COKSDE33XXX

Verwendungszweck (vorzugsweise): Luetzerath vor Gericht!   

Kerpen, den 01. Dezember 2022
Kurt Claßen