Am 20. September 2022 hatte das Verwaltungsgericht Aachen drei Urteile über Klagen gefällt, die abgewiesen worden sind, zwei Klagen wurden zurückgenommen, dies hat das Verwaltungsgericht in gesonderten Beschlüssen festgestellt.

Die drei Urteile wurden am Mittwoch, den 28. September 2022, die Beschlüsse über die Rücknahme der beiden Klagen wurden am Donnerstag, den 29. September 2022, in Schriftform zugestellt.

Die Streitwerte in den drei Urteilen wurden zweimal mit je 45.895 Euro, einmal mit 22.947 Euro festgesetzt, die Streitwerte in den Beschlüssen über die Rücknahme der beiden Klagen wurden mit 15.000 Euro und mit 5.000 Euro festgesetzt.

Drei Kostenrechnungen des Gerichts sind gestern, am 30. September 2022, hier eingetroffen, je 5 Gebührenrechnungen der Anwälte von NRW und von RWE, entsprechend insgesamt 10 Gebührenrechnungen der Anwälte von NRW und RWE zusammen werden nicht lange auf sich warten lassen.

Nach überschlägiger Berechnung wird dadurch mein Spendenbudget so gut wie aufgebraucht sein, der Weg in die nächste Instanz nicht mehr darstellbar sein.

Ich bedauere außerordentlich, dass ich die Erwartungen meiner Unterstützer nunmehr bereits vor der nächsten Instanz enttäuschen muss. Gegen diese Art höherer richterlicher Gewalt des Verwaltungsgerichts Aachen ist indessen "kein Kraut der Welt gewachsen".

Hätte man dies von Anfang an gewusst, dann hätte man sich ... dann hätte sich die Widerstandsbewegung insgesamt die ganzen Umstände auch von Anfang an sparen können.

Mein allerherzlicher Dank gilt allen Unterstützern, die mir ein so überwältigendes Vertrauen entgegengebracht und mir so lange die Treue gehalten haben, mit mir diesen "so langen Marsch" gegangen sind und den dekadenten Auswüchsen dieses Systems zumindest die Stirn geboten haben.

01. Oktober 2022
Kurt Claßen